ab 27.08.2024 - -Aktuelle Förderungungen! BEG EM 358/359 sind neu aufgelegt.
Quelle energie-fachberater.de
BEG EM: Start neuer Antragsgruppe für die Heizungsförderung im MFH
Ab Ende Mai 2024 sind auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (MFH) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für die Heizungsförderung antragsberechtigt, wenn Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Basisantrag. Mit dem Basisantrag können die Grundförderung, der Effizienzbonus und ggfs. der Emissionsminderungszuschlag beantragt werden. Selbstnutzende Antragstellende können darüber hinaus mit einem Zusatzantrag den Klimageschwindigkeitsbonus und/oder den Einkommensbonus beantragen.
Weitere Informationen zur Heizungsförderung finden Sie auf der Website der KfW.
Was wird in der BEG EM gefördert?
Quelle bafa.de
Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt.
Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2024 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.
Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen. Weitere Informationen zur Förderung beim Heizungstausch gibt es hier auf einen Blick.
Die Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten können Sie über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen. Quelle Bild und Text: BMWK
Gefördert werden Heizungsoptimierung
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
nes im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Bildquelle bafa.de
Fördergegenstand Fachplanung Baugegleitung
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Bildquelle bafa.de
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