Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:
Im Erstgespräch können Sie mich kennen lernen, wir besprechen Ihre Wünsche rund um Ihr Gebäude und mögliche Wege zur Verbesserung der Energieeffizienz. Ich freue mich sehr auf Ihren Anruf oder eine Email.
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