Seit dem 27.02.2024 nur über die KFW möglich!
Seit dem 1. Januar gilt das neue Gebäudeenergiegesetz.
Sie können sich nun direkt bei der KFW registrieren um den Antrag für die Heizungsförderung zu stellen!
Wichtig: dazu benötigen eine BzA_ID, diese erstellt für Sie entweder ein Energieberater oder Ihr
Heizungsinstallateur.
Änderung: Förderung Heizungsförderung
BEG EM – Seit 01.09.2024 ist eine auflösende oder aufschiebende Bedingung im Handwerkervertrag verpflichtend!
Vor der Antragstellung in der BEG EM – Heizungsförderung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag (Handwerkervertrag) geschlossen werden.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen
können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Erfahren Sie auf einen Blick, wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten können:
Ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
Ab August 2024 sind antragsberechtigt:
Kostenlose Erstberatung online --> buchen
wir erstellen für Sie die BzA_ID (Bestätigung zum Antrag)
Nur Eigentümer dürfen eine Heizungsförderung beantragen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Für die richtige Dimensionierung der Heizanlage ist eine Heizlastberechnung dringend zu empfehlen. Eine zu große oder zu kleine Auslegung der Leistung sind teuer und wenig effizient.
Nach Fertigstellung erstellen wir die BnD_ID (Bestätigung nach Durchführung) für Sie, diese benötigen Sie um die Einreichung und Nachweise um die Förderung zu erhalten.
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